Man sieht sich immer zweimal im Leben

Wie wichtig es ist, diese Regel im Bewerbungsprozess zu beachten, vor allem in Zeiten hoher Fluktuationen und Firmenfusionen, zeige ich Ihnen an erlebtem Beispiel auf. Folgendes ist mir letzthin in einem Bewerbungsprozess passiert: Ein Kandidat hätte bei einem potenziellen Arbeitgeber am Montag um 07.30 Uhr einen Interviewtermin wahrnehmen müssen. Am Montag um 06.30 Uhr piepst bei mir eine SMS mit der Meldung des Kandidaten, dass er den Termin nicht wahrnehmen werde. Ich rufe ihn sofort an, um den Grund der Absage zu erfahren, damit ich diese dem Kunden plausibel mitteilen kann. Beim Kandidaten werde ich auf die Combox geleitet! Daraufhin sende ich ihm eine SMS, und er gibt mir mit grosser Verzögerung (ca. um 07.00 Uhr) wiederum per SMS bekannt, dass er am Freitag einen Vertrag bei der Firma Y unterschrieben hat. Aufgrund dessen mache es für ihn keinen Sinn, das Vorstellungsgespräch wahrzunehmen. Es war natürlich zu spät, ihn davon zu überzeugen, dass dieses Verhalten für sein persönliches Image aus verschiedenen Gründen nicht förderlich ist. Der Kandidat hätte bedenken müssen, dass eine so kurzfristige Absage eines Vorstellungstermins mit dieser Begründung in keinem Fall geht:

  • Der Kandidat hat mich als Rekrutierer und Vertrauenspersn beim Kunden X in eine schwierige Situation gebracht und somit hat er bei mir seinen Ruf als zuverlässiger Kandidat verspielt.
  • Der Kandiat hat seinen Ruf beim potenziellen Arbeitgeber X verspielt, denn er weiss ja nicht, ob ihm die Stelle beim Arbeitgeber Y, welche er nun antritt, zusagt oder ob er sich bei einem späteren Stellenwechsel wieder für eine Stelle beim Arbeitgeber X bewerben muss.
  • *Es kann durchaus auch sein, dass der Gesprächspartner, welcher vom Kandidaten versetzt wurde, in Zukunft eine Stelle beim Arbeitgeber Y annimmt und somit der neue Vorgesetzte des Kandidaten werden könnte.
  • *Es kann durchaus sein das die Firma X mit der Firma Y fusioniert und somit könnte ebenfalls eine Konstellation wie beim vorherigem Punkt eintreten.

Ideales Vorgehen: Als Kandidat würde ich einen solchen Termin trotzdem wahrnehmen und erst im Nachhinein mit der Begründung absagen, dass ich mich für eine andere Stelle entschieden habe. Dies hinterlässt keine negativen Spuren, weder beim Personalberater, noch beim Arbeitgeber X. Der Personalberater oder der potenzielle Arbeitgeber ist laufend zu informieren, dass man noch in weiteren Bewerbungsprozessen steckt und dass gewisse Entscheide bevorstehen.

Suboptimales Vorgehen: Als Kandidat meldet man sich vor oder nach der Vertragsunterzeichnung, in diesem Fall am Freitag Abend, beim Personalberater und bespricht mit ihm die Situation und das Vorgehen. Wenn man den Termin absagen würde, dann nur mit einem genügend grossen Vorlauf und auch mit der Sicherheit, dass der Kunde X persönlich und rechtzeitig orientiert werden kann. Dieses Vorgehen empfehle ich aber nur, wenn sich der Kandidat der Risiken bewusst ist, welche er mit diesem Vorgehen eingeht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen plausibel darstellen, dass die Redewendung «man sieht sich im Leben immer zwei Mal» auch in einem Bewerbungsprozess eine grosse Gültigkeit hat.

Viel Erfolg bei Ihrer nächsten Bewerbung wünscht das e-selection Team

*) Diese beiden Fälle kommen heute mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vor.